Deutsdier Bundestag
5. Wahlperiode
Drudesache V/ 2133
Große Anfrage
der Fraktion der SPD
betr. FWG-Marktordnung für Milch und Milchpro-
dukte
Wir fragen die Bundesregierung*.
1. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß im Hinblick auf die
Situation auf dem Milchmarkt die Instrumente der gemeinsa-
men Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (Ver-
ordnung Nr. 13/64/EWG) in Verbindung mit den beiden Ent-
schließungen des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft vom 24. Juli 1966 bewirken, daß
a) der auf 41,2 Pf/kg frei Molkerei festgesetzte Richtpreis für
Milch mit 3,7Vo Fett im Durchschnitt der Gemeinschaft und
in der Bundesrepublik im Markt erzielt werden kann,
b) langfristig strukturelle Überschüsse, insbesondere bei But-
ter und Magermilchpulver verhindert werden und
c) die Kosten zur Durchführung der gemeinsamen Milchpoli-
tik im Rahmen der von der Bundesregierung in ihrer Ant-
wort vom 31. Oktober 1966 auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion der SPD (Drucksache V/1089) genannten Summe
von 2,24 Mrd. DM zu halten sind?
2. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß
a) durch die Gewährung einer Prämie für die Verfütterung
von Magermilch von 5,5 Pf/kg in einigen Gebieten der Ge-
meinschaft die Zunahme der Molkereianlieferungen be-
schleunigt wird und sowohl die Überschüsse an Butter und
Magermilchpulver als auch die angenommenen Kosten zur
Durchführung der gemeinsamen Milchpolitik wesentlich
ansteigen?
b) die Gewährung von Prämien auch für flüssige Magermilch
nicht nur strenge Kontrollen sondern auch eine laufende
amtliche Molkereistatistik in allen Partnerländern der Ge-
meinschaft erfordert, um einen unberechtigten Bezug von
Förderungsmitteln zu verhindern?
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Dradcsache V/2133
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode
3. Welche Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregie-
rung auf Gemeinschaftsebene getroffen werden, um einen
Abbau der vorhandenen Butterbestände zu erreichen und in
Zukunft die Vorräte — soweit es sich nicht um Bestände für
Krisenfälle handelt — auf die für den Saisonausgleich not-
wendigen Mengen zu beschränken?
4. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicher-
stellen, daß nach dem 1. April 1968 aus Partnerländern nur
solche Milch und Milcherzeugnisse — insbesondere Trink-
milch- und Frischmilchprodukte — in die Bundesrepublik ein-
geführt werden, die den deutschen Hygiene- und Qualitäts-
vorschriften entsprechen?
5. Ist damit zu rechnen, daß evtl. Mehraufwendungen zur
Durchführung der gemeinsamen Milchpolitik, die wesentlich
über die veranschlagten Beträge hinausgehen und damit den
im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes
(Drucksache V/2065) für EWG-Agrarbeiträge veranschlagten
Ausgabebedarf übersteigen, zu einer Kürzung der Ansätze
für nationale Förderungsmaßnahmen zugunsten der Land-
wirtschaft in Einzelplan 10 führen?
Bonn, den 4. Oktober 1967
Sdimidt (Hamburg) und Fraktion